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ärztlicher Behandlung

Behandlungsarten

Allgemeine Informationen

Fruchtbarkeitsbehandlungen können hinsichtlich der Erstattungssituation grob in zwei Kategorien eingeteilt werden:

  • Die erste Kategorie beinhaltet die Therapien, bei denen versucht wird, das Follikelwachstum zu fördern und/oder einen Eisprung auszulösen (Ovulationsinduktion) mit dem Ziel, eine verbesserte Befruchtungschance beim nachfolgenden natürlichen Geschlechtsverkehr zu erreichen.
  • Das Follikelwachstum kann mit Clomifen oder mit Gonadotropinen (FSH, hMG) stimuliert werden. Es wird dann entweder ein natürlicher Eisprung abgewartet oder man löst den Eisprung mit hCG (humanes Choriongonadotropin) aus. Letzeres hat den Vorteil, dass sich damit der beste Zeitpunkt für den Geschlechtsverkehr (der Arzt spricht vom „Verkehr zum Optimum“) sehr gut bestimmen lässt.

Diese Maßnahmen fallen nicht unter den §27a SGB V. Deshalb fällt hier auch kein 50%iger Eigenanteil an.

  • Die zweite Kategorie sind die reproduktionsmedizinischen Maßnahmen im eigentlichen Sinn. Als Faustregel kann man sich merken, dass dies Maßnahmen sind, die eine Manipulation an Eizellen und/oder Spermien beinhalten. Dazu gehören Inseminationen, IVF-, ICSI und GIFT.
  • Die Grundlage für die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im § 27a des SGB V (Sozialgesetzbuch V) gelegt. Dort ist jedoch nicht definiert, was zu den Maßnahmen gehört. Dazu wird auf die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses verwiesen (www.g-ba.de), in denen die medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen beschrieben werden.
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