Zweitmeinung
Es ist absolut nichts Ungewöhnliches, dass sowohl der Patient als
auch der Arzt einen weiteren Spezialisten um seine Meinung zu einem
bestimmten Problem oder Rat bittet.
Wann ist eine Zweitmeinung einzuholen?
Eine Zweitmeinung kann in Erwägung gezogen werden, wenn ein
Patient am Rat eines Arztes Zweifel hat, einen Diagnosefehler
vermutet, sich wiederholt erfolglos Behandlungen unterzogen hat
oder aus einem anderen Grund kein Vertrauen mehr in den
behandelnden Arzt hat.
Angesichts der Tatsache, dass Unfruchtbarkeit viele Ursachen
haben kann, gibt es zahllose relevante Fachgebiete. Wenn ein Arzt
nicht auf das betreffende Fachgebiet spezialisiert ist, kann das
Einholen einer Zweitmeinung eines Facharztes auf diesem speziellen
Fachgebiet in Erwägung gezogen werden.
Da der Patient sich eingehend mit der
Unfruchtbarkeitsproblematik auseinander gesetzt hat und sich
ständig auf dem Laufenden hält, ist er bzw. sie besser in der Lage
zu beurteilen, ob eine Zweitmeinung eingeholt werden sollte.
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Vorbereitung für eine Zweitmeinung
Der Arzt, der die Zweitmeinung abgeben soll, muss mindestens
genauso viel Erfahrung auf diesem Gebiet haben wie der erste Arzt
des Patienten. Bei der Wahl eines Arztes für eine Zweitmeinung kann
ein Patient den ersten Arzt nach einer Empfehlung fragen oder sich
von anderen Quellen leiten lassen.
Bevor der Patient zu dem zweiten Arzt geht, um ihn um eine
Zweitmeinung zu bitten, muss er bzw. sie die Schlussfolgerungen und
Empfehlungen des ersten Arztes vollständig überprüfen und
verstehen. Bei der Terminabsprache für eine Zweitmeinung muss der
Patient fragen, welche Unterlagen noch vor Wahrnehmung des Termins
vorliegen müssen. Der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, möchte
wahrscheinlich die Laborergebnisse, Röntgenbilder sowie weitere
medizinische Unterlagen einsehen, bevor er den Patienten empfängt.
Es ist durchaus üblich, den ersten Arzt um ein Schreiben, das alle
relevanten Informationen sowie die Untersuchungsergebnisse enthält,
zu bitten.
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Wie ist mit einer Zweitmeinung umzugehen?
In der Regel stimmt die Zweitmeinung mit der Meinung des ersten Arztes überein. Wenn dies nicht der Fall ist, muss sich der Patient entscheiden, ob er bzw. sie beim ersten Arzt in Behandlung bleibt, zu dem Arzt, der die Zweitmeinung angegeben hat, wechselt oder sogar eine weitere ärztliche Meinung einholt.
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Bezahlung einer Zweitmeinung
Einige Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Zweitmeinung, insofern diese mit der Diagnose und Behandlung von Unfruchtbarkeit im Zusammenhang steht. Der Patient muss seine bzw. ihre Versicherungsscheine überprüfen, um herauszufinden, ob und in welchem Maße eine Zweitmeinung abgedeckt ist und ob bestimmte Voraussetzungen für die volle Deckung der Kosten besteht (beispielsweise ein Schreiben des ersten Arztes).
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